Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sofern der Kunde entgegenstehende, allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, wird diesen bereits jetzt widersprochen

 

2. Vertragsabschluß

 

Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Abweichungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten.

 

3. Preise

 

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet. Sie verstehen sich unfrei, exklusiv Fracht. Wir sind berechtigt, die Preise um bis zu 5% auch nach Vertragsabschluss zu erhöhen, sofern sich unsere Kalkulationsgrundlagen aufgrund Preiserhöhungen unserer Lieferanten, Speditionen, Zollkosten, Steuern, Währungsschwankungen oder sonstigen Kosten entsprechend ändern. Sofern sich  unsere Kalkulationsgrundlage um mehr als 5% seit Vertragsabschluss zu unseren Ungunsten ändert, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurück zutreten. Gleiches gilt auch, sofern der Auftrag durch unsere eigenen Lieferanten nicht oder nicht fristgemäß ausgeführt werden kann oder aber die von dem Vorlieferanten angelieferte oder hergestellte Ware mangelhaft ist. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich über das Lieferhindernis informieren und etwaig bereits erbrachte Vorleistungen erstatten.

 

4. Lieferung

 

Die von uns angegebenen Liefertermine sind stets unverbindlich und von der Belieferungssituation des Vorlieferanten abhängig. Wird die ursprünglich angegebene Lieferzeit um mehr als acht Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen; haben wir innerhalb der Nachfrist die Lieferung nicht ausgeführt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Mangelhafte Lieferungen oder Teillieferungen aus Sukzessivaufträgen (Verträge über die mehrfache Leistung von Waren) berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt des Sukzessivauftrages. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen.

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht vom Moment der Transportaufgabe der Ware im Herstellerland (Verschiffung, Übergabe an Transportunternehmen) auf den Kunden über. Der Verkäufer tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen das mit dem Transport der Ware beauftragte Unternehmen bzw. gegen Transportversicherer bereits jetzt an den Kunden ab. Etwaige Transportschäden sind uns zur Erhaltung dieser abgetretenen Ansprüche unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen zu melden. Wir werden in diesem Falle unverzüglich das Transportunternehmen bzw. den Versicherer dem Kunden gegenüber benennen. Falls nichts anderes vereinbart wird, legen wir die Art der Verpackung fest. In der Regel liefern wir nicht palettiert, die Entladung des Containers hat durch den Kunden zu erfolgen.

 

5. Zahlung

 

Sofern nicht anders vereinbart wird die Vertragssumme 30 Tage nach Ausgang der Ware fällig. Zahlt der Kunde innerhalb dieser Frist nicht auf das Konto des Verkäufers eingehend, so sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 12% über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Rechnungssumme ist in verlustfreier Weise zu überweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

 

6. Rückgaben

 

Rücksendungen mangelhafter Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferungen berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen stets der Schriftform.

 

7. Mängelrügen

 

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jeweiliger Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt. Erst dann, wenn die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

 

Schadensersatzansprüche jedweder Art – einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

8. Eigentumsvorbehalt

 

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer – einschließlich der Einlösung gegebener Schecks – bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

 

Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

 

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt. Der Verkäufer ist jeder Zeit  berechtigt, den Weiterverkauf zu untersagen, in diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die Ware an den Verkäufer herauszugeben, sofern er die Vertragssumme bzw. die summe aus dem Saldo nicht an den Verkäufer zahlt.

 

Die Forderung des Käufers aus dem Weiterkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an ein oder mehrere Abnehmer weiter verkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufes bestehenden Wertverhältnisses unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden die Forderung aber nicht selbst einziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schulder der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldern die Abtretung an uns mitzuteilen.

 

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzugs sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.

 

9. Produkthaftung

 

Im Verhältnis zum Kunden sind Produkthaftungsansprüche aus der Einfuhr von Waren in den Geltungsbereich der europäischen Gemeinschaft ausgeschlossen. Der Verkäufer tritt allerdings bereits jetzt seine etwaigen Produkthaftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Vorlieferanten ab. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer von etwaigen Produkthaftungsansprüchen seiner Kunden freizustellen, sofern der Kunde derartige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Verkäufer geltend macht.

 

10. Verletzung von gewerblichen Schutzrechten

 

Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die an ihn verkaufte Ware frei von gewerblichen Schutzrechten dritter ist. Es obliegt daher dem Kunden, sich zu vergewissern, dass die an ihn verkaufte Ware keine Markenrechte, keine Patente oder Geschmacksmuster oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Sofern Dritte an den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung derartiger gewerblicher Schutzrechte geltend machen, so verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer von derartigen Ansprüchen freizustellen.

 

11. Allgemeines

 

Die Parteien vereinbaren für die Geltung dieses Vertrages und seiner Abwicklung die ausschließliche Geltung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Goslar.

 

Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarung ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung  zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.